• Beitrags-Kategorie:V

Zwischen dem EX-IN Kurs-Anbieter und dem Kurs-Teilnehmer wird ein schriftlicher Vertrag über die Teilnahme vereinbart. Eine Vertragsauflösung ist immer in beiderseitigem Einvernehmen möglich, sie bedarf der schriftlichen Form.

Weiterreichende Informationen finden Sie unter > Vertrag.

  • Beitrags-Kategorie:V

Zwischen dem EX-IN Kurs-Anbieter und dem Kurs-Teilnehmer wird ein schriftlicher Vertrag über die Teilnahme am EX-IN Kurs vereinbart. Es wird zwischen den Basis – und den Aufbaumodulen unterschieden und gibt hierzu getrennte Verträge.

Den Vertrag für die Teilnahme an den > Basis-Modulen erhält man erst nach erfolgreichem Durchlauf der Bewerbungsphase.

Gegen Ende der Basis-Module erhält man in der Regel den Vertrag für die Aufbau-Module. Dies geschieht unabhängig davon, ob noch Fehlzeiten aus den Basismodulen bestehen, oder das > Praktikum bereits geleistet wurde.

Eine Vertragsauflösung ist immer in beiderseitigem Einvernehmen möglich, sie bedarf der schriftlichen Form.


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Die Entlohnung der > EX-IN Genesungsbegleiter ist im Wesentlichen abhängig vom Tarifvertrag des Arbeitgebers beziehungsweise den Leistungsvereinbarungen des Kostenträgers.

Im Durchschnitt liegt der Stundenlohn ungefähr bei 13 Euro. Dies ist jedoch nur ein Wert zur Orientierung und Löhne darunter sowie auch darüber sind ebenfalls möglich. Viele EX-IN Genesungsbegleiter arbeiten als Ehrenamtliche und bekommen hierfür eine wesentlich geringere Aufwandsentschädigung.

Als Best-Practice-Beispiel für eine geregelte Vergütung und Eingruppierung von Genesungsbegleitern im klinischen Bereich eignet sich das Bremerhavener Modell. Lesen Sie > hier mehr darüber.