Zwischen dem EX-IN Kurs-Anbieter und dem Kurs-Teilnehmer wird ein schriftlicher Vertrag über die Teilnahme am EX-IN Kurs vereinbart. Es wird zwischen den Basis – und den Aufbaumodulen unterschieden und gibt hierzu getrennte Verträge.

Den Vertrag für die Teilnahme an den > Basis-Modulen erhält man erst nach erfolgreichem Durchlauf der Bewerbungsphase.

Gegen Ende der Basis-Module erhält man in der Regel den Vertrag für die Aufbau-Module. Dies geschieht unabhängig davon, ob noch Fehlzeiten aus den Basismodulen bestehen, oder das > Praktikum bereits geleistet wurde.

Eine Vertragsauflösung ist immer in beiderseitigem Einvernehmen möglich, sie bedarf der schriftlichen Form.