Die Vergütung der Genesungsbegleiter ist nicht einheitlich festgelegt. Die Gehälter richten sich nach der Art der Anstellung. Im Wesentlichen ist das Gehalt also abhängig vom Tarifvertrag des Arbeitgebers bzw. den Leistungsvereinbarungen des Kostenträgers.
Best-Practice – Beispiel für Vergütung / Eingruppierung
Als Best-Practice-Beispiel für eine geregelte Vergütung und Eingruppierung von Genesungsbegleitern im klinischen Bereich eignet sich das Bremerhavener Modell, das unter anderem von der im Klinikum Bremerhaven Reinkenheide beschäftigten Pflegedienstleitung und EX-IN-Trainerin Angelika Lacroix entwickelt wurde:
„Die Genesungsbegleiter und -begleiterinnen werden aus dem Budget für Pflegekräfte bezahlt. Ihre Einstellung erfolgt zunächst befristet für zwei Jahre mit einer Wochen-arbeitszeit von 20 Stunden und einer Vergütung nach Entgeltgruppe 1. In der Regel sind die Genesungsbegleiter und -begleiterinnen während dieser Zeit „Aufstocker“, das heißt sie sind zusätzlich auf Arbeitslosengeld II angewiesen. Nach zwei Jahren besteht die Möglichkeit einer unbefristeten Anstellung mit einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden und einer Vergütung nach Entgeltgruppe 2. Damit ist dann ein „Aufstocken“ nicht mehr erforderlich.“
Dass die Möglichkeit der unbefristeten Anstellung hier nicht nur theoretisch besteht, sondern die Regel ist, zeigt die Tabelle unten, in denen die im Klinikum beschäftigten Genesungsbegleiter mit einem Kurzprofil aufgelistet sind:

Um vor der konzeptionellen Neuausrichtung der Personalstruktur ab 2010 die Befürchtungen des bestehenden Pflegepersonals vor Konkurrenz, Stelleneinsparungen und ähnliches ernst zu nehmen und somit eine gute Zusammenarbeit mit der neuen Berufsgruppe zu ermöglichen, wurden Workshops, Supervisionen und Teambesprechungen durchgeführt, die für Transparenz und klarere Rollenverteilung im Team sorgten.
Quelle: Lacroix Angelika; Eikmeier, Gisbert (2015): Das Bremerhavener Modell, siehe > Weiterführende Informationen