Mit Peer Counseling wird eine beratende Tätigkeit durch Peers beschrieben. Das „Peer Counseling“ ist im Bundesteilhabegesetz (BTHG) besonders herausgestellt, insbesondere um die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung näher zu definieren. Es ist damit quasi als Terminus Technicus etabliert. Das Peer Counseling im Sinne des BTHG ist in der Regel klientenzentriert ausgerichtet (nach Carl Rogers). Seit vielen Jahren engagieren sich Menschen – vorzugsweise mit Körperbehinderung – für ein offiziell anerkanntes Berufsbild des „Peer Counselors“. Seit 1994 gibt es dazu eine maßgeschneiderte Schulung des Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter (bifos). Wesentliche Grundannahmen stimmen dort mit den EX-IN Grundsätzen überein: Jeder Mensch weiß, was hilfreich für ihn ist und kann autonome Entscheidungen treffen.
Peer-Beratung
Dieser Begriff kann als Synonym zum Peer-Counseling verwendet werden. Beide Begriffe sind nicht „geschützt“. Allerdings wirft dies Fragen auf, allen voran: Hat der/die Peer Berater/in eine Formalqualifkation, die ihn/sie für eine – wie auch immer geartete Beratung – besonders auszeichnet? EX-IN Kursteilnehmenden bekommen – anders als die Peer Counselors der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung – zum Beispiel keine Gesprächsführungstechniken vermittelt.