Peer Support bezeichnet unspezifisch qualifizierte oder unqualifizierte Unterstützungsleistungen von Betroffenen für Betroffene. Der Peer Support kann im konkreten Fall unterschiedlich ausgeprägt sein, z.B. als Beratung, Begleitung oder Assistenz.
Mit Peer Counseling wird eine beratende Tätigkeit durch Peers beschrieben. Das „Peer Counseling“ ist im Bundesteilhabegesetz (BTHG) besonders herausgestellt, insbesondere um die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung näher zu definieren. Es ist damit quasi als Terminus Technicus etabliert. Das Peer Counseling im Sinne des BTHG ist in der Regel klientenzentriert ausgerichtet (nach Carl Rogers). Seit vielen Jahren engagieren sich Menschen – vorzugsweise mit Körperbehinderung – für ein offiziell anerkanntes Berufsbild des „Peer Counselors“. Seit 1994 gibt es dazu eine maßgeschneiderte Schulung des Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter (bifos). Wesentliche Grundannahmen stimmen dort mit den EX-IN Grundsätzen überein: Jeder Mensch weiß, was hilfreich für ihn ist und kann autonome Entscheidungen treffen.
Peer-Beratung
Dieser Begriff kann als Synonym zum Peer-Counseling verwendet werden. Beide Begriffe sind nicht „geschützt“. Allerdings wirft dies Fragen auf, allen voran: Hat der/die Peer Berater/in eine Formalqualifkation, die ihn/sie für eine – wie auch immer geartete Beratung – besonders auszeichnet? EX-IN Kursteilnehmenden bekommen – anders als die Peer Counselors der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung – zum Beispiel keine Gesprächsführungstechniken vermittelt.
Siehe > Praktikum
„In der Peer-Beratung (ausgesprochen „Pier-Beratung“) unterstützen und beraten Menschen mit der Erfahrung eigener seelischer Krisen nach einer Beraterausbildung andere Betroffene. >Peer-Berater hören mit dem Hintergrund der eigenen Erfahrung zu und bieten Beistand in Krisensituationen, Informationen zu den vorhandenen Selbsthilfe- und Versorgungs-Strukturen sowie Vermittlung in Selbsthilfe. Peer-Beratung gibt es sowohl für Angehörige als auch für Betroffene. Sie eignet sich besonders, wenn man sich mit jemandem austauschen möchte, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat und die eigenen Erfahrungen dadurch auf besondere Art nachvollziehen kann.“
Auch auf trinetz.de wird Peer-Beratung stattfinden. Hier dient sie der Weitergabe von Informationen und nicht der Krisenberatung. Hier finden Sie > Anlaufstellen in Krisenstuationen
Von einer psychischen Krise wird gesprochen, wenn durch schmerzhafte Ereignisse, Stress, Verlust-Erlebnisse, traumatische Erlebnisse, psychosoziale Konflikte und andere Belastungen das innere Gleichgewicht eines Menschen so erschüttert wird, dass die gewohnten Bewältigungs-Strategien nicht mehr weiterhelfen. Dadurch können sich Gefühle von Überforderung, Verunsicherung, Ausweglosigkeit einstellen. Sehr viele Menschen sind einmal oder mehrmals in ihrem Leben von einer psychischen Krise betroffen. Seelische Krisen können jeden treffen. Den meisten gelingt es, aus eigenen Kräften wieder aus der Krise herauszufinden. Bei Bedarf kann professionelle Hilfe entlastend und unterstützend wirken.
> Wenn Sie sich in einer akuten psychischen Krise befinden, finden Sie hier Hilfe
Jeder Mensch kennt Tage, in denen alles grau in grau erscheint oder Situationen; in denen die Belastungen des Alltags zu einer Überforderung werden. Diese „normalen“ und kurzfristigen Verstimmungen sind zu unterscheiden von im Laufe der Zeit deutlich erkennbaren psychischen Erkrankungen, die medizinisch- therapeutisch behandelt werden müssen. Eine psychische Krankheit kann vorliegen, wenn man beispielsweise dauerhaft ängstlich oder niedergeschlagen ist oder an körperlichen Beschwerden leidet, für die sich keine organischen Ursachen finden lassen.
> Wenn Sie sich in einer akuten Krisensituation befinden, finden Sie hier Hilfe!
Zum EX-IN Kurs gehören zwei Praktika:
Das Schnupper-Praktikum (mindestens 40 Stunden) dient der Reflexion des „Seitenwechsels“ und der Sensibilisierung für die Tätigkeit als Genesungsbegleiter.
Das Aufbau-Praktikum (mindestens 80 Stunden) dient der Erprobung der eigenen Qualitäten und der im Kurs hinzugewonnenen Fähigkeiten und Kompetenzen.
Die Stundenzahl kann – je nach den persönlichen Voraussetzungen des Teilnehmers – auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Die wöchentliche Einsatzzeit muss mit der Struktur des Dienstes vereinbar sein. Der Teilnehmer erstellt über sein Praktikum einen schriftlichen Bericht. Für die Anzahl der geleisteten Praktikumsstunden ist eine schriftliche Bestätigung der Praktikumsstelle vorzulegen.
Für das Schnupper- und für das Aufbaupraktikum ist jeweils eine Bewerbung bei einer Praktikumsstelle notwendig.
Praktikumsstellen können prinzipiell alle an der Betreuung, Begleitung und Versorgung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung engagierten sozial-psychiatrischen Einrichtungen werden. Praktikumsstellen können zum Beispiel sein: Wohnheime, ambulant betreutes Wohnen, sozial-pädiatrische Zentren (SPZ), tagesstrukturierende Angebote, Kliniken, Beratungsstellen etc. Die Praktikumsstelle benennt für den EX-IN-Praktikanten eine feste Ansprechperson im Team als Praxisanleitung.
Wo freie Praktikums-Stellen im Rahmen eines EX-IN Kurses angeboten werden, erfahren Sie zum Beispiel bei Ihrem EX-IN Kurs vor Ort oder in der > Stellenbörse von trinetz.de. Sie können aber auch direkt selbst eine gewünschte Stelle kontaktieren und nachfragen, ob es dort Möglichkeiten für ein Praktkum gibt.
Die Allgäu-Akademie der Bezirkskliniken Schwaben empfiehlt vor den Praktika ein erstes Kennenlern-Gespräch mit der Praktikumsstelle, um bereits im Vorfeld wichtige Fragen zu klären.
Diese Fragen können folgende Punkte betreffen:
• Aufgabengebiet
Ihr Aufgabengebiet im Praktikum sollte möglichst klar festgelegt werden. So wissen Sie, was von Ihnen erwartet wird und für welche Bereiche Sie nicht zuständig sind. Wichtig ist auch, dass die Praktikumsstelle das restliche Team darüber informiert, damit auch Ihre zukünftigen Kollegen über Ihren Einsatz Bescheid wissen.
• Teilnahme an Team-bezogenen Maßnahmen
Finden regelmäßige Team-Sitzungen wie Besprechungen und Supervisionen statt? Ist es vorgesehen dass Sie auch daran teilnehmen?
• Einsicht in Akten und Dokumente
Es sollte geklärt werden, ob Sie Befugnis zur Einsichtnahme haben oder ob dieser Bereich nicht für Sie vorgesehen wird.
• Festlegen von Freiräumen für die EX-IN-Tätigkeit
Im Vorfeld müssen Freiräume für Ihre EX-IN Tätigkeit geklärt sein – nur so haben Sie während dem Praktikum ausreichend Zeit weiterhin an den Modulen teilzunehmen und diese entsprechend vor- und nachzubereiten.
Weitere Tipps und Material zur Vorbereitung auf die Praktika finden Sie unter > www.allgaeu-akademie.de
Quellen und weitere Informationen zum Schnupper- und Aufbau-Praktikum:
Bei der Erstellung eines Portfolios geht es um eine Sammlung und schriftliche Ausarbeitung eigener Fähigkeiten und Kompetenzen. Es wird im Laufe der Qualifizierung zum >EX-IN Genesungsbegleiter von allen Kursteilnehmern angefertigt. Das Portfolio dient dazu, sich der eigenen Möglichkeiten, Stärken und Ziele bewusst zu werden. Außerdem unterstützt das Portfolio dabei, eine eigene Idee eines professionellen Profils hinsichtlich einer möglichen Arbeit als >EX-IN Genesungsbegleiter beschreiben zu können.
Eine Beschreibung zur Ausgestaltung des Portfolios finden Sie im > Curriculum für Genesungsbegleitung der EX-IN Deutschland.
Der Begriff Peer leitet sich aus dem Englischen ab und bedeutet gleich oder gleichrangig. Er ist nicht nur im Kontext der Behindertenszene geläufig. Man benutzt ihn in der Soziologie allgemein, um die Zugehörigkeit zu einer Gruppe von Menschen mit gleichem Alter oder Status auszudrücken, wie es zum Beispiel bei Jugendlichen häufig der Fall ist (Peer Group).
Durch diese Gemeinsamkeit haben die Peers eine besondere Verbindung zueinander. Im weiteren Sinne können auch Personen mit gleichen Einstellungen, Erfahrungen oder auch Interessen gemeint sein.
Unter Peer versteht man in EX-IN Kreisen einen Menschen mit gleichem Erfahrungshintergrund. Verbunden sind damit Hilfestellungen von Betroffenen für Betroffene.