Bei der Teilnahme an einem EX-IN Kurs zum > Genesungsbegleiter dürfen die Fehlzeiten nicht mehr als 10% der Gesamt-Kurszeiten betragen. Überschreiten die Fehlzeiten diese 10 % kann kein > Abschluss-Zertifikat erteilt werden.
Wird ein komplettes > Modul versäumt, kann dies –ohne zusätzliche Kurs-Gebühren-nachgeholt werden. Dies ist auch an anderen > Kurs-Orten in ganz Deutschland möglich. Beim Nachholen eines Moduls gibt es eine > Anwesenheitspflicht. Es reicht nicht den versäumten > Kurs-Inhalt im Selbststudium nachzuholen.
Da für die Zertifikats-Vergabe ein Zeitraum von zwei Jahren vorgegeben ist, sollten die Teilnehmer versuchen, die Fehlzeiten zügig nachzuholen.