• Beitrags-Kategorie:F

Bei der Teilnahme an einem EX-IN Kurs zum > Genesungsbegleiter dürfen die Fehlzeiten nicht mehr als 10% der Gesamt-Kurszeiten betragen. Überschreiten die Fehlzeiten diese 10 % kann kein > Abschluss-Zertifikat erteilt werden.

Wird ein komplettes > Modul versäumt, kann dies –ohne zusätzliche Kurs-Gebühren-nachgeholt werden. Dies ist auch an anderen > Kurs-Orten in ganz Deutschland möglich. Beim Nachholen eines Moduls gibt es eine > Anwesenheitspflicht. Es reicht nicht den versäumten > Kurs-Inhalt im Selbststudium nachzuholen.

Da für die Zertifikats-Vergabe ein Zeitraum von zwei Jahren vorgegeben ist, sollten die Teilnehmer versuchen, die Fehlzeiten zügig nachzuholen.

  • Beitrags-Kategorie:F

Ein Kurs zum > EX-IN Genesungsbegleiter kann durch die Agentur für Arbeit (zum Beispiel mit einem Bildungs-Gutschein) oder ähnliche Einrichtungen finanziert werden.

Die Übernahme von > Kosten ist immer eine Individual-Entscheidung und richtet sich nach der persönlichen Situation sowie den Bedingungen des Geldgebers.

Die konkreten Möglichkeiten erfahren Sie bei ihrem Kurs-Anbieter vor Ort.

Weitere Informationen:

> www.arbeitsagentur.de

  • Beitrags-Kategorie:F

Freiwillig beziehungsweise ehrenamtlich als > EX-IN Genesungsbegleiter zu arbeiten ist eine Möglichkeit für den Einstieg in die Arbeitswelt. Das Engagement als Freiwiliger / Ehrenamtlicher wird im Normalfall nur mit einer Aufwands-Entschädigung entlohnt.

  • Beitrags-Kategorie:EF

Es gibt verschiedene EX-IN Landesverbände in ganz Deutschland. Weitere Informationen zu den einzelnen Landesverbänden finden Sie bei >EX-IN Deutschland.